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oenorm L1123:2016.

Wertermittlung und Schadensberechnung von
Gehölzen und
Vegetationsflächen.

 

Werner KOCH ist der geistige Vater und Begründer der Baumwert-ermittlung ("Methode Koch", BGH Urteil 1975). Die hierauf aufbauende FLL 2002 ist das aktuelle Regelwerk in der BRD. Österreich folgte im Jahr 2008 mit der ÖNORM L1123. Diese wurde 2016 überarbeitet.

Normen sind nicht rechtsverbindlich, sie bieten aber eine fachlich vereinbarte Richtschnur und haben für Gerichte Maßstabscharakter.
Immer ist der aktuelle Stand der Technik und Wissenschaft auf den konkreten Einzelfall anzuwenden.

Die ÖNORM L1123:2016 ist Grundlage für die Bewertung von Gestaltungsgrün von Liegenschaften, für Schadensfälle, Schadenersatz, Mängelrügen und für die Ermittlung von Entschädigungen (Grundabtretung, Enteignung, vorübergehender Grundinanspruchnahme, Ablöse, Pachtverfahren). Gehölze und Vegetation sind gemäß § 295 ABGB unselbständige Teile des Grundstückes und können nur in Verbindung mit dem Grundstück, auf welchem diese stocken bewertet werden.

 

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