baumsicherheit.
Bäume haben einen Eigentümer,
einen Besitzer.
Dieser
haftet für deren Verkehrssicherheit.
Mit § 1319b ABGB wurde eine baumfreundliche Neufassung geschaffen.
Nur wer in der
Vergangenheit Wurzeln hat, kann in der Zukunft bestehen.
Baumbesitz verpflichtet. Der
Baumbesitzer muss Sorge tragen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Baumbesitz heißt also Verantwortung für Bäume zu übernehmen ...
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