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baumsicherheit.

Bäume haben einen Eigentümer, einen Besitzer.
Dieser
haftet für deren Verkehrssicherheit.

Mit § 1319b ABGB wurde eine baumfreundliche Neufassung geschaffen.

 

Nur wer in der Vergangenheit Wurzeln hat, kann in der Zukunft bestehen.
Baumbesitz verpflichtet. Der Baumbesitzer muss Sorge tragen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Baumbesitz heißt also Verantwortung für Bäume zu übernehmen ...

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  Verkehrssicherheitsbeurteilung

  Baum im Nachbarrecht
  Verkehrssicherungspflichten im Wald

  Datenblatt für Verkehrssicherheitserhebungen

 Leitfaden Bumsicherungsmanagement