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baumsicherheit.

Bäume haben einen Eigentümer, einen Besitzer.
Dieser
haftet für deren Verkehrssicherheit.
Nach § 1319 ABGB gilt auch für Bäume die Bauwerkehaftung.

Nur wer in der Vergangenheit Wurzeln hat, kann in der Zukunft bestehen.
Baumbesitz verpflichtet. Der Baumbesitzer muss alles unternehmen, damit von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Und kommt es zum Schadenfall, so trifft ihn die Beweispflicht alles zur vorsorglichen Gefahrenabwehr unternommen zu haben.
Baumbesitz heißt also Verantwortung für Bäume zu übernehmen ...

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