baumsicherheit.
Bäume haben einen Eigentümer,
einen Besitzer.
Dieser
haftet für deren Verkehrssicherheit.
Nach
§
1319 ABGB
gilt auch für Bäume die Bauwerkehaftung.
Nur wer in der
Vergangenheit Wurzeln hat, kann in der Zukunft bestehen.
Baumbesitz verpflichtet. Der
Baumbesitzer muss alles unternehmen, damit
von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Und kommt es zum Schadenfall, so trifft
ihn die
Beweispflicht alles zur
vorsorglichen Gefahrenabwehr unternommen zu haben.
Baumbesitz heißt also Verantwortung für Bäume zu übernehmen ...
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